Betriebswirtschaft Master Access Guide
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Im Master Access Guide finden Sie alle Infos zu den Voraussetzungen Sie für die Zulassung zu diesem Studium. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Woher weiß ich welche Dokumente ich brauche?
- Lesen Sie die besonderen Voraussetzungen und zusätzlich benötigte Dokumente für die Zulassung zu diesem Studium im Master Access Guide.
- Ordnen Sie sich richtig ein: Haben Sie Ihr Vorstudium an der Universität Wien oder einer anderen Bildungseinrichtung abgeschlossen? In einer Schritt-für-Schritt Anleitung erklären wir Ihnen alles was Sie zu Ihrer Bewerbung und Zulassung zum Studium wissen müssen.
Qualitative Zulassungsbedingungen (QZB)
Welche QZB gibt es?
Zulassungswerber*innen haben als qualitative Zulassungsbedingungen jedenfalls folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse im Ausmaß von 15 ECTS
- Vorkenntnisse im Ausmaß von 15 ECTS aus:
- Mathematik (gesicherte Kenntnisse der elementaren und formalen Grundlagen der Mathematik sowie aus dem Bereich der linearen Algebra und der Analysis von Funktionen einer und mehrerer Variablen) und/oder
- Statistik (solide Grundkenntnisse der beschreibenden Statistik, der Wahrscheinlichkeitsrechnung sowie der
schließenden Statistik) und/oder - quantitativen Methoden (Kenntnisse in Bereichen der Entscheidungstheorie, Spieltheorie, Operations Research oder verwandten quantitativen Methoden in Bezug auf wirtschaftswissenschaftliche Problemstellungen).
- Kenntnis der Unterrichtssprachen des Studiums:
Wie kann ich die QZB erfüllen?
Studierende der Universität Wien können die QZB durch ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Vorstudium oder Erweiterungscurricula erfüllen:
- Das Erweiterungscurriculum "Betriebswirtschaft: eine Einführung" erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Vorkenntnisse.
- Das Erweiterungscurriculum "Betriebswirtschaft: Methoden" erfüllt die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Vorkenntnisse aus Mathematik und/oder Statistik.
Wenn Sie die Erweiterungscurricula absolviert haben, laden Sie Ihr Sammelzeugnis in Ihrem Antrag auf Zulassung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als Dokumenttyp "Qualifikationsbeschreibung" hoch.
Sie sind Studierende*r einer anderen Universität oder haben die ECs nicht absolviert?
Füllen Sie die Qualifikationsbeschreibung aus.
Wie muss die Qualifikationsbeschreibung aussehen?
Die Qualifikationsbeschreibung ist eine Darstellung von Leistungen, die den geforderten Erweiterungscurricula (ECs) entsprechen und die Sie vor dem Antrag auf Zulassung zum Studium erbracht haben.
Gehen Sie so vor:
- Recherchieren Sie, wie die Erweiterungscurricula aufgebaut sind.
- Vergleichen Sie Leistungen, die Sie während Ihres Studiums erbracht haben, mit jenen, die im EC vorgeschrieben sind.
- Laden Sie das Formular herunter und füllen Sie die vorgegebenen Felder aus (vorzugsweise digital und nicht handschriflicht). In der Spalte “Nennung der damit erfüllten qualitativen Zulassungsbedingungen” geben Sie an, welchen Leistungen aus dem EC Ihre Leistung entspricht.
z.B. entspricht PM1 Grundlagen der Betriebswirtschaft aus dem EC Betriebswirtschaftliche Grundlagen. - Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei.
- Bei der Antragstellung in u:space fügen Sie es unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als Dokumenttyp "Qualifikationsbeschreibung" hinzu.
Vorstudien für das Masterstudium Betriebswirtschaft
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Studienabschlüsse der Universität Wien
Dieses Studium ist jedenfalls fachlich in Frage kommend laut Curriculum. Das heißt: Sie erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen durch Ihr Vorstudium. Sie müssen keine weiteren Kenntnisse nachweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Betriebswirtschaft ist ohne weitere Ergänzungsprüfungen möglich.
Dieses Studium ist jedenfalls fachlich in Frage kommend laut Curriculum. Das heißt: Sie erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen durch Ihr Vorstudium. Sie müssen keine weiteren Kenntnisse nachweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Betriebswirtschaft ist ohne weitere Ergänzungsprüfungen möglich.
Dieses Studium ist jedenfalls fachlich in Frage kommend laut Curriculum. Das heißt: Sie erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen durch Ihr Vorstudium. Sie müssen keine weiteren Kenntnisse nachweisen. Die Zulassung zum Masterstudium Betriebswirtschaft ist ohne weitere Ergänzungsprüfungen möglich.
Ihr Antrag wird im Einzelfall geprüft. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Die Zulassung zum Masterstudium mit allen anderen Studienabschlüssen der Universität Wien (außer den jedenfalls fachlich in Frage kommenden) ist nur in Verbindung mit dem Erfüllen der Qualitativen Zulassungsbedingungen möglich.
Sie haben die ECs absolviert?
Laden Sie Ihr Sammelzeugnis bei der Antragstellung in u:space unter "Weitere Dokumente und Nachweise" als Dokumenttyp "Qualifikationsbeschreibung" hoch.
Können Sie die erforderlichen Vorkenntnisse nicht durch Absolvieren der geforderten ECs nachweisen, müssen Sie eine Qualifikationsbeschreibung vorweisen.
Studienabschlüsse von anderen Universitäten
Die Zulassung zum Masterstudium ist nur in Verbindung mit dem Erfüllen der Qualitativen Zulassungsbedingungen möglich. Ihr Antrag wird im Einzelfall geprüft. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Sie müssen eine Qualifikationsbeschreibung vorweisen.
Die Zulassung zum Masterstudium ist nur in Verbindung mit dem Erfüllen der Qualitativen Zulassungsbedingungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Sie müssen eine Qualifikationsbeschreibung vorweisen.
Die Zulassung zum Masterstudium ist nur in Verbindung mit dem Erfüllen der Qualitativen Zulassungsbedingungen möglich. Wird im Einzelfall geprüft. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Sie müssen eine Qualifikationsbeschreibung vorweisen.
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